»17. Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen: [...]«
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: RIS-Rundschreiben, RI-RS 20250606/656 am 06.06.2025
Gesetz
»Seit Mitte 2024 ist die europäische KI-Verordnung in Kraft und gilt auch in Österreich, wobei einzelne Bestimmungen sukzessive in den Folgemonaten wirksam werden. Doch das Regelwerk ist umfangreich und komplex. [...]«
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Quelle: erwachsenenbildung.at | Newsletter, newsletter@erwachsenenbildung.at am 06.02.2025
Gesetz Newsletter
Wien (OTS) - Am 1. Jänner 2025 tritt der Großteil der Bestimmungen des Psychotherapiegesetzes 2024 in Kraft, die im Gesetz enthaltene Neu-Regelung der Psychotherapieausbildung ab Oktober 2026. Das Gesetz sieht insgesamt 500 Masterstudienplätze an öffentlichen Universitäten an den Standorten Wien, Krems, Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz und Klagenfurt vor. „Damit wird die lange Forderung unserer Berufsgruppe nach einem Studium der Psychotherapie endlich umgesetzt,“ resümiert ÖBVP-Präsidentin Barbara Haid. Universitätslehrgänge und Studien an Privatuniversitäten werden weiterbestehen, auch Fachhochschulen dürfen Masterstudien umsetzen.
Zusätzlich zu den neuen Ausbildungsregelungen sind die Berufspflichten, die Fort- und Weiterbildung sowie das Beschwerdemanagement und damit wesentliche Bausteine des Qualitätsmanagements innerhalb der Psychotherapie gesetzlich neu geregelt. Der ÖBVP konnte sich in weiten Bereichen der Gesetzesausarbeitung einbringen. „Das neu geschaffene Gremium für Berufsangelegenheiten hat zwar noch nicht den vom ÖBVP geforderten öffentlich-rechtlichen Status, wir werden aber mit dieser nunmehr gesetzlich geregelten Beratungsfunktion bezüglich der psychotherapeutischen Versorgung im niedergelassenen und im institutionellen Bereich aktiv mitwirken,“ zeigt sich Barbara Haid optimistisch.
Die Prämisse des ÖBVP war und ist es, die Interessen der Berufskolleg:innen in den niedergelassenen Praxen, in den Institutionen und Einrichtungen, in der Lehre sowie die Interessen der Auszubildenden zukunftsorientiert wahrzunehmen. Patient: innen-freundliche Zugänge zur Psychotherapie sowie gute Rahmenbedingungen für Psychotherapeut:innen sind dem ÖBVP ein zentrales Anliegen. „Zur Umsetzung dieser Ziele braucht es ein mutiges Nachdenken und Handeln von Politik, Sozialversicherung, Betroffenenvertretungen und unserer Berufsgruppe!“ fordert Barbara Haid.
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Quelle: OTS0017 am 20.12.2024 08:56 Uhr
Ausbildung Gesetz Pressemeldung
»292. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Psychotherapie-Ausbildung, Approbationsprüfung und Qualitätssicherung 2024 (Psychotherapie-Ausbildungs-, Approbationsprüfungs- und Qualitätssicherungs-Verordnung – PTh-AAQV 2024)
Aufgrund des § 19 des Bundesgesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Psychotherapie (Psychotherapiegesetz 2024 – PThG 2024), BGBl. I Nr. 49/2024, wird verordnet: [...]«
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Quelle: BGBl-Newsletter 292/2024, BGBl Kundmachungen, bgbl-kundmachungen@bgbl-ris.bka.gv.at am 25.10.2024
Gesetz
»Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird genehmigt.
Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Finanzierung der flächendeckenden und bedarfsgerechten Bereitstellung von Frühen Hilfen in Österreich („Frühe-Hilfen-Vereinbarung“) [...]«
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Quelle: BGBl-Newsletter 116/2024, BGBl Kundmachungen, bgbl-kundmachungen@bgbl-ris.bka.gv.at am 31.07.2024
Gesetz Newsletter
»100. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Gesetz 2024 – MTDG) erlassen wird und das Rezeptpflichtgesetz, das Apothekengesetz und das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen: [...]«
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Quelle: BGBl-Newsletter 110/2024, BGBl Kundmachungen, bgbl-kundmachungen@bgbl-ris.bka.gv.at am 19.07.2024
Gesetz Newsletter
»101. Bundesgesetz, mit dem das Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2024 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2024 – SozBezG 2024, BGBl. I Nr. 25/2024, wird wie folgt geändert: [...]«
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Quelle: BGBl-Newsletter 110/2024, BGBl Kundmachungen, bgbl-kundmachungen@bgbl-ris.bka.gv.at am 19.07.2024
Gesetz Newsletter
Zitat: meinbezirk.at
»Am 18. Juni wird jährlich der "Tag der Mediation" begangen. Dieses Jahr ist dieser von besonderer Bedeutung: Das Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) feiert sein 20-jähriges Jubiläum. [...]«
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Quelle: meinbezirk.at am 15.06.2024 09:00 Uhr
Gesetz Jubiläum Zeitungs-Artikel
Über 5.000 Unterstützungen für die Stellungnahme von Physio Austria.
Wien (OTS) - Die Stellungnahme des Berufsverbands der Physiotherapeut*innen Österreichs zum Gesetzestext der MTD-Novelle hat in der öffentlichen Begutachtung über 5.000 Unterstützungen erhalten. Die Kernforderungen sind der niederschwellige Zugang zu notwendigen therapeutischen Leistungen, Erweiterung des Kompetenzbereichs für die Entlastung des Gesundheitssystems und somit Fortschritt in der Versorgung für Tausende Patient*innen.
Bis 29.Mai war die Novelle des MTD-Gesetzes 2024 in Begutachtung und beinhaltet unter anderem die legistischen Regelungen für die Berufsausübung von rund 18.000 Physiotherapeut*innen in Österreich. Dazu hat auch Physio Austria, Bundesverband der Physiotherapeut*innen Österreichs Stellung bezogen. Physio Austria begrüßt die Überarbeitung des mittlerweile 30 Jahre alten Gesetzes und plädiert für eine zukunftsorientierte Umsetzung, unterstreicht aber in seiner offiziellen Stellungnahme den deutlichen Verbesserungsbedarf um echten Fortschritt in der Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und Rückschritt zu verhindern.
Patient*innen dürfen nicht weiter belastet werden
Der aktuelle Entwurf des Gesetzes beinhaltet, dass die ärztliche Anordnung nicht mehr allgemein zur Physiotherapie ausgestellt werden soll, sondern als „konkrete“ Anordnung einzelne Maßnahmen vorgeben muss. Dies würde in der Praxis bei den Ärzt*innen, den Therapeut*innen und in erster Linie bei den ohnehin bereits belasteten Patient*innen und deren Angehörigen bei jeder kleinen Änderung erheblichen und unnötigen Zusatzaufwand bedeuten. Daher die Forderung von Physio Austria: Die Methodenwahl im Rahmen der ärztlichen Anordnung gehört ausschließlich in die Hand der dafür ausgebildeten und eigenverantwortlich tätigen Physiotherapeut*innen! Es ist absolut nicht nachvollziehbar, weshalb rund 18.000 Angehörige eines akademisch ausgebildeten Gesundheitsberufs zu Hilfskräften degradiert werden und Patient*innen Übermaß belastet werden sollen. ...
Quelle: OTS0160 am 03.06.2024 13:37 Uhr
Gesetz Pressemeldung
Physio Austria übt scharfe Kritik am Gesetzestext und plädiert für niederschwelligen Zugang zu notwendigen therapeutischen Leistungen und echten Fortschritt in der Gesundheitsversorgung.
Wien (OTS) - Seit gut einer Woche ist die Novelle des MTD-Gesetzes 2024 (Medizinisch-technische Dienste) in Begutachtung. Bis einschließlich 29. Mai können auf der Parlamentswebseite Stellungnahmen abgegeben werden. Physio Austria begrüßt zwar die Überarbeitung des mittlerweile 30 Jahre alten Gesetzes, welches unter anderem die Grundlage für die Berufsausübung von rund 18.000 Physiotherapeut*innen in Österreich ist, unterstreicht aber in seiner offiziellen Stellungnahme den deutlichen Verbesserungsbedarf, um echten Fortschritt in der Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und Rückschritt zu verhindern.
Methodenwahl muss in den Händen der Physiotherapeut*innen bleiben
Zum bestehenden Rechtsbegriff der ärztlichen bzw. zahnärztlichen „Anordnung“ wurde das Wort „konkret“ mit weitreichenden Folgen hinzugefügt. Dies bedeutet, dass der/die anordnende Ärzt*in jede Maßnahme konkretisiert. Bei Anpassungen im Therapieverlauf z.B. bei der Wahl der Therapiemittel müssten die Patient*innen erneut jedes Mal zum/r verordnenden Ärzt*in zurück. Dies würde bei den Ärzt*innen, den Therapeut*innen und in erster Linie bei den ohnehin bereits belasteten Patient*innen und deren Angehörigen Ressourcen strapazieren. Daher die Forderung von Physio Austria: Die Methodenwahl im Rahmen der ärztlichen Anordnung gehört ausschließlich in die Hand der dafür ausgebildeten und eigenverantwortlich tätigen Physiotherapeut*innen! Es ist absolut nicht nachvollziehbar, wieso rund 18.000 Angehörige eines akademisch ausgebildeten Gesundheitsberufs zu Hilfskräften degradiert werden und Patient*innen Übermaß belastet werden sollen. Ein niederschwelliger Zugang zur Therapie muss ohne Übermaß an Bürokratie gewährleistet sein.
Anspruch auf Kostenerstattungen bei Behandlungen im Rahmen der Sekundärprävention ...
Quelle: OTS0070 am 23.05.2024 10:07 Uhr
Gesetz Pressemeldung