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13264 News gefunden


Wien (OTS) - Wir freuen uns, den Beschluss des Nationalrates vom 17.4.2024 betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) erlassen sowie das Musiktherapiegesetz und das Psychologengesetz 2013 geändert werden, bekannt zu geben.

Österreich als Wiege der Psychotherapie spielt eine führende Rolle in der Entwicklung der Psychotherapiewissenschaft. Der Beruf des/r Psychotherapeuten:in ist seit 1991 gesetzlich geregelt und zeichnet sich durch einen international herausragenden Standard aus. Mit der Akademisierung und Neugestaltung wird die hohe Qualität der psychotherapeutischen Ausbildung sichergestellt, die psychotherapeutische Versorgung verbessert und die Psychotherapieforschung an den Universitäten in Österreich forciert. Die Wissenschaft und Disziplin Psychotherapie bekommt als ordentliches Universitätsstudium die Rahmung und Finanzierung, die es für den Forschungs- und Wissenschaftsauftrag braucht. Es werden 500 Studienplätze an öffentlichen Universitäten eingerichtet. Zusätzlich wird es die Möglichkeit geben, das Studium innerhalb von Universitätslehrgängen, an Privatuniversitäten und auf Fachhochschulen zu absolvieren.

Die Eckdaten der neuen Ausbildung:

Bachelorstudium – Voraussetzung: Matura/ Studienberechtigungsprüfung

Direkte Anerkennung: Humanmedizin, Psychologie, Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Psychosoziale Beratung, Musiktherapie, MTD-Berufe, Hebammen, gehobene Gesundheits- und Krankenpflege.

Anerkennung anderer Bachelorstudien: Prüfung erfolgt durch die jeweilige Universität.

Übergangsregelungen: Ab 1.1.2025 sind keine „Quellberufe“ oder Eignungsansuchen notwendig. Bis 30.9.2030 ist es möglich, die Psychotherapieausbildung entsprechend der bisherigen Regelung zu starten bzw. diese bis 30.9.2038 abzuschließen (Universitätsreife – Propädeutikum – Fachspezifikum).

Masterstudium – Voraussetzung: Bachelorstudium

Direkte Anerkennung: Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapeutische ...
Quelle: OTS0101 am 18.04.2024 12:09 Uhr

Falsche Meldungen zu angeblichen Rückerstattungen im Namen der Österreichischen Gesundheitskasse

Wien (OTS) - Mit einer angeblichen Rückerstattung werden derzeit Personen im Namen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) von Betrügerinnen und Betrügern kontaktiert. Die Nachrichten werden per E-Mail verschickt. Darin werden die Adressatinnen und Adressaten aufgefordert, einen Link zu öffnen, um die Rückerstattung online anzufordern.

Hände weg! Bei diesen Nachrichten handelt es sich um einen Betrugsversuch. Die ÖGK fordert ihre Versicherten eindringlich auf, nicht darauf einzugehen. Auf keinen Fall sollte der angegebene Link geöffnet oder persönliche Daten bekanntgegeben werden.

Rückfragen & Kontakt:

Österreichische Gesundheitskasse
presse@oegk.at
www.gesundheitskasse.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | GKA0001 ...
Quelle: OTS0020 am 18.04.2024 09:00 Uhr

Zitat: meinbezirk.at

»[...] Die Vernetzung von Menschen mit chronischen Erkrankungen wie COPD in Selbsthilfegruppen, ist eine erfolgreiche Möglichkeit um die Lebensqualität zu verbessern. [...]«

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: meinbezirk.at am 17.04.2024 19:22 Uhr

Zitat: kurier.at

»In einer kleinen Studie wurden förderliche Effekte einer ketogenen Ernährung bei schweren psychischen Erkrankungen nachgewiesen. Wie bewerten Fachleute die neuen Erkenntnisse? [...]«

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: kurier.at am 17.04.2024 10:14 Uhr

»Ziel der bundesweiten Kinderschutz-Kampagne der Bundesregierung „Nein zu Gewalt“ ist es erstens, Erwachsene für die Anzeichen von Gewalt gegen Kinder zu sensibilisieren und durch klare Handlungsaufrufe zum aktiven Handeln zu motivieren. Zweitens sollen Kinder und Jugendliche darin bestärkt werden, dass Gewalt nie okay ist und sie ein Recht auf gewaltfreies Aufwachsen haben. Sie werden dazu ermutigt, Grenzen zu setzen und erhalten Informationen über Unterstützungsangebote. [...]«

Weitere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Newsletter "Jugend", April 2024; Bundeskanzleramt Sektion VI – Familie und Jugend, Newsletter Jugend am 17.04.2024

»Im April findet die Europäische Jugendwoche statt. Dabei stehen europaweit Aktivitäten und Veranstaltungen für junge Menschen im Fokus. Eine Aktivitätenlandkarte auf dem Europäischen Jugendportal bietet die Gelegenheit für Jugendorganisationen mehr Sichtbarkeit für ihre Aktivitäten und Angebote zu erhalten. [...]«

Weitere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Newsletter "Jugend", April 2024; Bundeskanzleramt Sektion VI – Familie und Jugend, Newsletter Jugend am 17.04.2024

»Das Gesundheitsministerium hat in Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzleramt die aktualisierte Kinder- und Jugendgesundheitsstrategie veröffentlicht.
Die Strategie basiert auf dem „Health in All Policies"-Grundsatz und dient als Rahmen, um die Gesundheit junger Menschen mit Maßnahmen in allen Politikbereichen nachhaltig zu verbessern. [...]«

Weitere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Newsletter "Jugend", April 2024; Bundeskanzleramt Sektion VI – Familie und Jugend, Newsletter Jugend am 17.04.2024

»Jahresbericht 2023 des Vereins für Jugend und Freizeit zeigt hohe Inanspruchnahme der vielfältigen Angebote [...]«

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Newsletter Linz, newsletter@MAG.LINZ.AT am 17.04.2024

»[...] (LK) Im Rahmen der Bemühungen, ausreichend Fachkräfte im Bereich der Elementarpädagogik auszubilden, bietet die Pädagogische Hochschule (PH) Salzburg Stefan Zweig ab Herbst 2024 zwei neue, berufsbegleitende, Hochschullehrgänge an. Einer dieser Lehrgänge richtet sich mit einer Dauer von zwei Jahren auch explizit an Quereinsteiger. [...]«

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz am 17.04.2024

Zitat: steiermark.orf.at

»Die Stimme ist für die allermeisten Menschen nicht aus ihrem Leben wegzudenken. Kommt es bei Krebserkrankungen zu einer kompletten Kehlkopfentfernung, ist aber auch die Stimme weg. [...]«

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: steiermark.orf.at am 16.04.2024 12:27 Uhr

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