"Beförderungspflicht tritt mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft
Ab dem 1. Jänner 2012 MÜSSEN Blindenführhunde von den TaxilenkerInnen befördert werden. Diese Regelung konnte der Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer-Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW erreichen. Die Tiere müssen auch dann befördert werden, wenn sie keinen Maulkorb tragen. Einzige Voraussetzung laut den neuen Bestimmungen: Sie dürfen weder verschmutzt, noch bösartig sein.
„In der Vergangenheit haben blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen immer wieder große Probleme gehabt, ein Taxi zu finden, das sie mit ihren Blindenführhunden mitgenommen hat“, zeigt sich Präsident Mag. Gerhard Höllerer vom Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverband erfreut über die neue Regelung, die endlich das Behindertengleichstellungsgesetz umsetzt. [...]"
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http://www.oebsv.at/home/317Quelle: ÖBSV Newsletter Woche 50-52/2011 20.12.2011