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4257 News gefunden


Wien (OTS) - Wir freuen uns, den Beschluss des Nationalrates vom 17.4.2024 betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) erlassen sowie das Musiktherapiegesetz und das Psychologengesetz 2013 geändert werden, bekannt zu geben.

Österreich als Wiege der Psychotherapie spielt eine führende Rolle in der Entwicklung der Psychotherapiewissenschaft. Der Beruf des/r Psychotherapeuten:in ist seit 1991 gesetzlich geregelt und zeichnet sich durch einen international herausragenden Standard aus. Mit der Akademisierung und Neugestaltung wird die hohe Qualität der psychotherapeutischen Ausbildung sichergestellt, die psychotherapeutische Versorgung verbessert und die Psychotherapieforschung an den Universitäten in Österreich forciert. Die Wissenschaft und Disziplin Psychotherapie bekommt als ordentliches Universitätsstudium die Rahmung und Finanzierung, die es für den Forschungs- und Wissenschaftsauftrag braucht. Es werden 500 Studienplätze an öffentlichen Universitäten eingerichtet. Zusätzlich wird es die Möglichkeit geben, das Studium innerhalb von Universitätslehrgängen, an Privatuniversitäten und auf Fachhochschulen zu absolvieren.

Die Eckdaten der neuen Ausbildung:

Bachelorstudium – Voraussetzung: Matura/ Studienberechtigungsprüfung

Direkte Anerkennung: Humanmedizin, Psychologie, Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Psychosoziale Beratung, Musiktherapie, MTD-Berufe, Hebammen, gehobene Gesundheits- und Krankenpflege.

Anerkennung anderer Bachelorstudien: Prüfung erfolgt durch die jeweilige Universität.

Übergangsregelungen: Ab 1.1.2025 sind keine „Quellberufe“ oder Eignungsansuchen notwendig. Bis 30.9.2030 ist es möglich, die Psychotherapieausbildung entsprechend der bisherigen Regelung zu starten bzw. diese bis 30.9.2038 abzuschließen (Universitätsreife – Propädeutikum – Fachspezifikum).

Masterstudium – Voraussetzung: Bachelorstudium

Direkte Anerkennung: Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapeutische ...
Quelle: OTS0101 am 18.04.2024 12:09 Uhr

Falsche Meldungen zu angeblichen Rückerstattungen im Namen der Österreichischen Gesundheitskasse

Wien (OTS) - Mit einer angeblichen Rückerstattung werden derzeit Personen im Namen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) von Betrügerinnen und Betrügern kontaktiert. Die Nachrichten werden per E-Mail verschickt. Darin werden die Adressatinnen und Adressaten aufgefordert, einen Link zu öffnen, um die Rückerstattung online anzufordern.

Hände weg! Bei diesen Nachrichten handelt es sich um einen Betrugsversuch. Die ÖGK fordert ihre Versicherten eindringlich auf, nicht darauf einzugehen. Auf keinen Fall sollte der angegebene Link geöffnet oder persönliche Daten bekanntgegeben werden.

Rückfragen & Kontakt:

Österreichische Gesundheitskasse
presse@oegk.at
www.gesundheitskasse.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | GKA0001 ...
Quelle: OTS0020 am 18.04.2024 09:00 Uhr

»Jahresbericht 2023 des Vereins für Jugend und Freizeit zeigt hohe Inanspruchnahme der vielfältigen Angebote [...]«

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Newsletter Linz, newsletter@MAG.LINZ.AT am 17.04.2024

»[...] (LK) Im Rahmen der Bemühungen, ausreichend Fachkräfte im Bereich der Elementarpädagogik auszubilden, bietet die Pädagogische Hochschule (PH) Salzburg Stefan Zweig ab Herbst 2024 zwei neue, berufsbegleitende, Hochschullehrgänge an. Einer dieser Lehrgänge richtet sich mit einer Dauer von zwei Jahren auch explizit an Quereinsteiger. [...]«

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz am 17.04.2024

• ÖVS Supervisor*innen und Coaches stehen für höchste Qualitätsstandards
• ÖVS will Position als erste Anlaufstelle für Supervision festigen
• ÖVS-Vorstandsvorsitzende Patrizia Tonin in ihrer Funktion bestätigt

Die Österreichische Vereinigung für Supervision und Coaching (ÖVS) feierte ihr 30-jähriges Bestehen beim Jubiläumsfest am 12. April. Bei der ordentlichen Generalversammlung am folgenden Tag bestätigten die Mitglieder ÖVS-Vorstandsvorsitzende Patrizia Tonin und stellten die Weichen für die Zukunft. Als österreichischer Berufsverband für Supervision und Coaching vertritt die ÖVS mittlerweile mehr als 1.300 Mitglieder. Als Mitbegründerin des europäischen Dachverbands ANSE (Association of National Organisations for Supervision in Europe) ist die ÖVS federführend an der qualitativen Entwicklung von Supervision, Coaching und Organisationsberatung in Europa beteiligt.

Qualität bei Supervision und Coaching

Als einzige Organisation für Supervision und Coaching in Österreich setzt die ÖVS seit 30 Jahren Qualitätsstandards. Der Bedarf an professionellen Beratungsangeboten steigt stetig. Zählte die ÖVS ein Jahr nach ihrer Gründung bereits 320 Mitglieder, sind es heute exakt 1.341 ÖVS-zertifizierte Supervisor*innen. Gleichzeitig wird für Auftraggeber*innen aufgrund der aktuellen Gewerbeordnung eine Unterscheidung zwischen Lebens- und Sozialberatung, Supervision und Psychotherapie immer schwieriger. „Weder Coach noch Supervisor sind geschützte Berufsbezeichnungen. Das bedeutet: Jede und jeder darf sich Coach nennen und dementsprechend Leistungen anbieten. Wir haben mit ÖVS-zertifizierten Ausbildungen einheitliche Qualitätsstandards geschaffen und in den vergangenen 30 Jahren etabliert“, sagt ÖVS-Vorstandsvorsitzende Patrizia Tonin. Um die Qualität des Beratungsformats auch in Zukunft zu sichern und dem Angebot alternativer Ausbildungen Rechnung zu tragen, will sich die ÖVS öffnen. „Wir entwickeln uns weiter und möchten den Austausch fördern. Deshalb ...
Quelle: Himmelhoch PR am 15.04.2024

Wichtiger politischer Schritt zur Sicherung der Versorgungslage in Österreich

Wien (OTS) - Dass mit der aktuellen Novelle zum Psychotherapiegesetz die künftigen Psycholog:innen ihr Studium auch an einer Fachhochschule beginnen können, ist ein wichtiger Schritt des Gesundheitsressorts unter HBM Johannes Rauch. Denn nur so ist sichergestellt, dass auch in Regionen, die über keine Universität verfügen, die Versorgung mit Psychotherapeut:innen sichergestellt ist.

Die FHK sieht diesen Schritt äußerst positiv, denn schon jetzt bieten die Fachhochschulen in vielen therapeutischen Fachrichtungen Studien an, die dem ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt der neuen Psychotherapiestudien (Bachelor und Master) gleichgestellt sind. Es ist daher richtig, die Psychotherapie dort anzusiedeln, wo die wissenschaftlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind, nämlich an den Fachhochschulen. „Unsere Absolvent:innen müssen damit künftig nicht ihre Hochschule bzw. ihr Bundesland verlassen, um Psychotherapeut:innen zu werden. Sie werden damit für die regionale Versorgung der Bevölkerung mit Therapieangeboten eine zentrale Rolle einnehmen“, so FHK-Präsidentin Ulrike Prommer.

„Unsere Hochschulen haben in den letzten Jahren den Bereich der Gesundheitswissenschaften stark ausgebaut. Die neuen Psychotherapie-Studien passen hervorragend in das wissenschaftliche Spektrum unserer Disziplinen. Die Psychotherapie hat eine neue Dynamik in unser Fächerspektrum gebracht. Daher wäre jetzt der richtige Zeitpunkt, auch in den medizinischen-therapeutischen-diagnostischen Gesundheitsberufen (MTD-Berufen) Reformen voranzubringen und die lange geplante Novelle zum MTD-Gesetz auf den Weg zu bringen“, so Prommer abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

Österreichische Fachhochschul-Konferenz (FHK)
Mag. Kurt Koleznik
Generalsekretär
Tel. Nr.: 0664/42 44 294
E-Mail: kurt.koleznik@fhk.ac.at
www.fhk.ac.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER ...
Quelle: OTS0076 am 12.04.2024 11:25 Uhr

„Großartige Anerkennung der hohen Ausbildungsqualität“: Fachverbandsobmann Andreas Herz begrüßt Gleichsetzung mit dem ersten Abschnitt der Psychotherapieausbildung

Wien (OTS) - Am Donnerstag wurde im Gesundheitsausschuss das neue Psychotherapiegesetz beschlossen. Damit wurde zugleich das Bachelorstudium im Bereich Psychosoziale Beratung (Bachelor Professional, BPr) aufgenommen. Der Bachelor Professional ist damit nicht mehr nur ein wichtiger und anerkannter Zugang zur Ausübung des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung (LSB), sondern wird zugleich als Schritt in Richtung Psychotherapie aufgewertet. Konkret ist der Bachelor Professional im Bereich psychosoziale Beratung mit der Aufnahme in das neue Gesetz dem Abschluss des ersten Ausbildungsabschnittes in der Psychotherapieausbildung gleichgesetzt.

„Mit dieser Umsetzung wurde eine jahrzehntelange Forderung des Fachverbandes, Lebens- und Sozialberatung als Zugang zur Psychotherapie zu ermöglichen, verwirklicht“, kommentiert Andreas Herz, Obmann des Fachverbandes in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Er erinnert daran, dass 2022 das Berufsbild der Lebens- und Sozialberatung in Österreich umfassend modernisiert und aufgewertet wurde. Das war die Grundlage für die nunmehrige Anerkennung. „Dieser Schritt zeigt, dass die hohen Standards in den Zugangsvoraussetzungen eine goldrichtige Entscheidung waren.“ (PWK133/HSP)

Rückfragen & Kontakt:

Digital Media & Communication
Pressestelle
Wirtschaftskammer Österreich
T 0590 900 – 4462
dmc_pr@wko.at

Aktuelle News aus der Wirtschaft für die Wirtschaft – https://www.wko.at/oe/news/start

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | PWK0003 ...
Quelle: OTS0165 am 11.04.2024 15:35 Uhr

»Bund erfüllt Vorarlberger Forderung und bessert beim Psychotherapiegesetz nach [...]«

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Landespressestelle Vorarlberg, presse@vorarlberg.at am 11.04.2024 14:08 Uhr

»Chat-GPT ist leicht zugänglich und nur allzu gern verlässt man sich auf den ausgespuckten Inhalt. Doch wer sagt, dass die Fakten stimmen? [...]«

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: science.apa.at am 10.04.2024 15:34 Uhr

»Verein Amazone startet eine von Landrätin Wiesflecker unterstützte Online-Kampagne mit Sicherheitstipps für Mädchen und Frauen [...]«

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Landespressestelle Vorarlberg, presse@vorarlberg.at am 09.04.2024 14:20 Uhr

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